Als Folge der absehbaren Einsprache des Eigentümers und Bewirtschafters gegen die in der Schutzverordnung vorgesehene Bewirtschaftung (neu Mahd anstelle von Weide), müssen deren Auswirkung und Tragbarkeit auf den Betrieb aus unabhängiger agronomischer Sicht geprüft und beurteilt werden und Lösungs-ansätze vorgeschlagen werden.