Grundlage für den Auftrag ist die Richtofferte (kann bei der Agrofutura AG bezogen werden). Abgerechnet wird nach dem effektiven Aufwand. Der unterzeichnende Auftraggeber erteilt sein Einverständnis, dass dieser zu seinen Lasten geht.
Auf Anweisung des Auftraggebers können die Arbeiten jederzeit gestoppt werden. Die bis zum Stopp aufgelaufenen Kosten werden in Rechnung gestellt.
Nach beendeter Auftragsausführung erhält der Auftraggeber von der Agrofutura AG eine Schlussabrechnung und einen Einzahlungsschein.
Für die Bearbeitung des Vernetzungsprojekts erhebt der Kanton für die folgende Vertragsperiode zusätzlich eine einmalige Gebühr von Fr. 100.–. Diese soll wie folgt erhoben werden (bitte Gewünschtes ankreuzen):