Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bauernverbandes, des Landwirtschaftsamts, der Ämter für Umweltschutz sowie Wald und Wild des Kantons Zug hat einen Massnahmenplan zur Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft erarbeitet. Er umfasst die folgenden vier Massnahmen und ist seit April 2016 in Kraft: